Wann unterliegen Aufhebungsverträge der Befristungskontrolle?

Ein (außer)- gerichtlicher Vergleich als Befristungsgrund?

Bei der einvernehmlichen Beendigung eines Arbeitsvertrages kann es vorkommen, dass sich die Parteien darauf einigen, dass das Arbeitsverhältnis über die reguläre Kündigungsfrist hinaus noch weiter läuft. Fraglich ist hierbei jedoch, wo eine unzulässige Befristung beginnt, die folglich der Befristungskontrolle unterliegt.

I. Aufhebungsverträge und Befristungskontrollen – wann greifen diese ein?

Depression als Auflösungsgrund?

Stellen kündigungsbedingte Depressionen einen Auflösungsgrund dar?

Erleidet ein Arbeitnehmer durch eine Kündigung bedingt Depressionen, so stellt dies keinen Auflösungsgrund gemäß §§ 9, 10 KSchG an sich dar. Vielmehr bedarf es eines kausalen Zusammenhanges und der Arbeitgeber muss die Depressionen zielgerichtet herbeigeführt haben oder zumindest deren möglichen Eintritt erkannt und billigend in Kauf genommen haben.

Im vorliegenden Fall kam es seitens der Arbeitgeberin zu einer Kündigung gegenüber dem Arbeitnehmer. Die Kündigung erfolgte zum 31.8.2011 sowie nachfolgend zum 31.1.2012. Auf Grund dieser Kündigung entstehen bei dem Arbeitnehmer im weiteren Verlauf Depressionen.

Zu der Wirksamkeit von Betriebsratsbeschlüssen

Können Beschlüsse eines Betriebsrates wirksam sein, wenn auf der Versammlung ein Beschluss gefasst wird, der nicht auf der Tagesordnung angekündigt wurde?

Grundsätzlich ist dies nach bisheriger Rechtsprechung der Senate des Bundesarbeitsgerichts nur möglich, wenn sämtliche Mitglieder des Betriebsrates anwesend sind, rechtzeitig geladen wurden, und wenn diese zu Beginn der Versammlung einstimmig der Ergänzung der Tagesordnung zugestimmt haben.

Beeinträchtigt ein Wechsel von einer Vollzeittätigkeit zu einer Teilzeitbeschäftigung die Urlaubsdauer?

Grundsätzlich behalten Arbeitnehmer ihre bisher erworbenen Urlaubstage, wenn sie während des laufenden Urlaubsjahres von einer Vollzeitstelle in eine Teilzeitbeschäftigung wechseln. Die erworbenen Urlaubstage bleiben hierbei in vollem Umfang bestehen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Beschäftigung an weniger Tagen in der Woche als bisher ausgeübt wird.

Zeitpunkt in dem der Arbeitgeber in Annahmeverzug ist

Zu welchem Zeitpunkt ist der Arbeitgeber im Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer (Lehrer) bereit ist mehr zu arbeiten und dies auch anbietet?

Grundsätzlich ist ein Lehrer, der zur Mehrarbeit bereit ist, verpflichtet diese gegenüber der Schule anzubieten. Dies gilt auch dann, wenn es die Schule unterlässt, den Stundenplan um die tatsächlichen Stunden zu ergänzen.