Zeugnisrecht: Anspruch des Arbeitnehmers auf Verwendung von branchenüblichen Begriffen und Formulierungen im Arbeitszeugnis

Besprechung des Urteils BAG v. 12.08.2008
Az.: 9 AZR 632/07

Dem zitierten Urteil liegt ein Zeugnisrechtsstreit zu Grunde.

Zum Verständnis des Urteils ist zunächst auf die geltenden Grundsätze einzugehen. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf die Erteilung eines Arbeitszeugnisses, das nach Form und Inhalt den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Im Falle dessen, dass das Zeugnis diesen Anforderungen nicht entspricht, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Berichtigung und Ergänzung.