BAG, Beschluss vom 07.02.2012 – 1 ABR 63/10
Im vorliegenden Fall ging es um die Zuteilung von Parkberechtigungen innerhalb des Sicherheitsbereichs des Flughafens Köln/Bonn. Der Betriebsrat verklagte den Arbeitgeber darauf, die vorgenommene Zuteilung der Parkplätze innerhalb des Sicherheitsbereichs rückgängig zu machen, weil ein Verstoß gegen das Mitbestimmungsrecht gegeben war. Außerdem wurde der Arbeitgeber auf Unterlassung in Anspruch genommen. In der Zukunft habe eine einseitige Zuweisung der Parkplätze ohne die Beteiligung des Betriebsrats zu unterbleiben.