Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung gegen ein Betriebsratsersatzmitglied wegen Verstoß gegen Arbeitspflichten und Verbote

Ist eine nicht ordentliche Kündigung gegen ein Betriebsratsersatzmitglied möglich, wenn dieses gegen ein betriebsinternes Rauchverbot verstößt? Welche Anforderungen sind im Hinblick auf Abmahnungen zu stellen?

Grundsätzlich unterfallen Betriebsratsersatzmitglieder dem besonderen Kündigungsschutz gem. § 15 I 1 KSchG i.V. mit § 103 I BetrVG solange sie ein Mietglied vertreten. Danach greift der Kündigungsschutz des Satzes 2.

Ein wichtiger Grund kann in dem Verstoß gegen das Rauchverbot in einem Betrieb mit leicht entflammbaren Stoffen oder Produktionen vorliegen.

Befristete Einstellung nach Abordnung einer Stammkraft

Ist es für einen Arbeitgeber möglich, eine Vertretung befristet einzustellen?

Wird eine Stammkraft abgeordnet, d.h. anderweitig eingesetzt, kann ein neuer Arbeitnehmer nicht ohne weiteres einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten. Soll ein Arbeitnehmer nach § 14 Absatz 1, Satz 2, Nummer 3 TzBfG befristet eingestellt werden, ist dies nur möglich, wenn dieser die Stammkraft direkt unmittelbar oder zumindest mittelbar vertritt. Liegt diese Voraussetzung nicht vor, ist eine Befristung gemäß § 14 Absatz 1, Satz 2, Nummer 3 TzBfG nicht zu rechtfertigen.