Zu welchem Zeitpunkt ist der Arbeitgeber im Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer (Lehrer) bereit ist mehr zu arbeiten und dies auch anbietet?
Grundsätzlich ist ein Lehrer, der zur Mehrarbeit bereit ist, verpflichtet diese gegenüber der Schule anzubieten. Dies gilt auch dann, wenn es die Schule unterlässt, den Stundenplan um die tatsächlichen Stunden zu ergänzen.