Beeinträchtigt ein Wechsel von einer Vollzeittätigkeit zu einer Teilzeitbeschäftigung die Urlaubsdauer?

Grundsätzlich behalten Arbeitnehmer ihre bisher erworbenen Urlaubstage, wenn sie während des laufenden Urlaubsjahres von einer Vollzeitstelle in eine Teilzeitbeschäftigung wechseln. Die erworbenen Urlaubstage bleiben hierbei in vollem Umfang bestehen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Beschäftigung an weniger Tagen in der Woche als bisher ausgeübt wird.