Zu der Wirksamkeit von Betriebsratsbeschlüssen

Können Beschlüsse eines Betriebsrates wirksam sein, wenn auf der Versammlung ein Beschluss gefasst wird, der nicht auf der Tagesordnung angekündigt wurde?

Grundsätzlich ist dies nach bisheriger Rechtsprechung der Senate des Bundesarbeitsgerichts nur möglich, wenn sämtliche Mitglieder des Betriebsrates anwesend sind, rechtzeitig geladen wurden, und wenn diese zu Beginn der Versammlung einstimmig der Ergänzung der Tagesordnung zugestimmt haben.