Wann unterliegen Aufhebungsverträge der Befristungskontrolle?

Ein (außer)- gerichtlicher Vergleich als Befristungsgrund?

Bei der einvernehmlichen Beendigung eines Arbeitsvertrages kann es vorkommen, dass sich die Parteien darauf einigen, dass das Arbeitsverhältnis über die reguläre Kündigungsfrist hinaus noch weiter läuft. Fraglich ist hierbei jedoch, wo eine unzulässige Befristung beginnt, die folglich der Befristungskontrolle unterliegt.

I. Aufhebungsverträge und Befristungskontrollen – wann greifen diese ein?

Depression als Auflösungsgrund?

Stellen kündigungsbedingte Depressionen einen Auflösungsgrund dar?

Erleidet ein Arbeitnehmer durch eine Kündigung bedingt Depressionen, so stellt dies keinen Auflösungsgrund gemäß §§ 9, 10 KSchG an sich dar. Vielmehr bedarf es eines kausalen Zusammenhanges und der Arbeitgeber muss die Depressionen zielgerichtet herbeigeführt haben oder zumindest deren möglichen Eintritt erkannt und billigend in Kauf genommen haben.

Im vorliegenden Fall kam es seitens der Arbeitgeberin zu einer Kündigung gegenüber dem Arbeitnehmer. Die Kündigung erfolgte zum 31.8.2011 sowie nachfolgend zum 31.1.2012. Auf Grund dieser Kündigung entstehen bei dem Arbeitnehmer im weiteren Verlauf Depressionen.