Die angemessene Vergütung ist im Zweifel die Vergütung in voller Höhe. Wird zu wenig Lohn gezahlt, so schuldet der Ausbilder dem Azubi nicht die gerade noch, sondern die volle, angemessene Vergütung. Bricht der Auszubildende die Ausbildung ab, so steht ihm keine Abfindung zu.