Rechtswidrigkeit heimlich durch einen Detektiv erstellter Videoaufnahmen vom Arbeitnehmer trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Seit Mai 2011 war die Arbeitnehmerin als Sekretärin in der Geschäftsleitung tätig. Am 12.12.2011 kam es zu einer Meinungsverschiedenheit, weil die Arbeitnehmerin eine Weisung zur Vorlage von Unterlagen nicht so erledigte, wie es der Arbeitgeber erwartet hatte. Ab dem 27. Dezember 2011 war sie arbeitsunfähig erkrankt. Sie reichte zunächst eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen Bronchialerkrankungen ein. Danach legte sie vier weitere AU-Bescheinigungen eines Facharztes für Allgemeinmedizin und ab 31. Januar 2012 zwei weitere Bescheinigungen einer Fachärztin für Orthopädie wegen eines Bandscheibenvorfalles vor.

Arbeitnehmer / Dienstverpflichteter als Urheber

Was ist das Urheberrecht?

Das Urheberrecht kann als Schutzrecht qualifizierter menschlicher Kommunikation umschrieben werden. Es schützt die Urheber schöpferischer Werke auf dem Gebiet der Literatur, Wissenschaft und Kunst.
Voraussetzung für den Schutz ist eine persönliche geistige Schöpfung einer natürlichen Person. Urheber kann demnach nur ein Mensch sein.

Das Urheberrecht, das der Urheber an seiner Schöpfung hat, ist nicht übertragbar. Es gibt lediglich die Ausnahme beim Todesfall des Urhebers.

Zulässig sind nur die Einräumung von Nutzungsrechten, auch Lizenzen genannt.