Arbeitsrecht

Wir beraten Arbeitgeber, Freiberufler und Arbeitnehmer bei Gestaltung, Abschluss und Kündigung von Anstellungsverträgen. Wir verhandeln Aufhebungsverträge und vertreten unsere Mandanten in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen.

Schwerpunkte unserer arbeits- und dienstvertragsrechtlichen Tätigkeit sind Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen, Beratung zur rechtssicheren Begründung von Arbeits- und Dienstverhältnissen, Verhandlung und Formulierung von Arbeits-, Dienst-, freien Mitarbeiter- und Projektverträgen. Beratung im Zusammenhang mit der Gestaltung von Geschäftsführeranstellungs- und Vorstandsdienstverträgen.

Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen übernehmen wir die gestaltende Beratung im Vorfeld der Beendigung, Vertretung vor Einigungsstellen-, Schiedsstellen- und in Schlichtungsverfahren, die bundesweite Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten und Schiedsstellen. Die Prozessvertretung vor den Zivilgerichten im Zusammenhang mit der Beendigung von Geschäftsführeranstellungs- und Vorstandsdienstverträgen übernehmen wir selbstverständlich auch.

Wir führen für Ihr Unternehmen auch Verhandlungen mit Betriebsrat und Mitarbeitervertretung und Sie erhalten Beratung und gutachterliche Stellungnahmen zu Mitbestimmungssachverhalten. Wir entwerfen für Sie Arbeitszeugnisse oder prüfen deren Inhalt.

Auch als Arbeitnehmer prüfen wir Ihre Vertragswerke oder Zeugnisse, beraten Sie vor Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich.

Weitere Informationen zum Thema „Arbeitsrecht“ finden Sie auf unserer Internetpräsenz: www.papsch.de