Eine Zusammenfassung zu den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats und kurze Beispiele

Der Betriebsrat hat bei personellen, sozialen und wirtschaftlichen Maßnahmen ein Mitbestimmungsrecht. Die Verletzung dieser Beteiligungsrechte hat unterschiedliche Rechtswirkungen. Der Betriebsrat ist in keinem Fall rechtslos gestellt, sondern kann seine Beteiligungsrechte auch gerichtlich durchsetzen. Dem Arbeitgeber können bei Zuwiderhandlungen sogar Ordnungs- und Zwangsgelder auferlegt werden.

Hier sollen einige Beispiele genannt werden:

a.
Die Versetzung eines Arbeitnehmers gem. § 95 BetrVG bedarf der Zustimmung des Betriebsrats. Diese Zustimmung kann auch durch ein Ersetzungsverfahren am Arbeitsgericht erfolgen. Eine Versetzung ohne Zustimmung oder Ersetzung der selbigen ist gegenüber dem Arbeitnehmer unwirksam. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber auf Grund seines Direktionsrechts (§ 109 GewO) aus dem Arbeitsvertrag die Änderung der Arbeitsbedingungen herbeiführen hätte können.

b.
Wenn  ein Arbeitgeber vor einer Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG keinen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht/durchführt, kann eine Kündigung eines Arbeitnehmers gleichwohl wirksam sein. Als Ausgleich erhält der Arbeitnehmer jedoch einen Abfindungsanspruch. Dieser wird ihm auf Grund der Verletzung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats gewährt. Dieser nennt sich Nachteilsausgleich.

c.
Wird vor Ausspruch einer Kündigung der Betriebsrat nicht oder bloß fehlerhaft, so ist allein aus diesem Grund die Kündigung unwirksam. Dies gilt selbst dann, wenn der Betriebsrat die Kündigung gar nicht hätte verhindern können.

d.
Werden vom Arbeitgeber Maßnahmen unter Verstoß gegen das Mitbestimmungsrecht aus § 87 BetrVG getroffen, so sind diese Maßnahmen gegenüber dem einzelnen Arbeitnehmer unwirksam, wenn die Ansprüche der jeweiligen Arbeitnehmer dadurch vereitelt werden. Dies legt der Grundsatz der Wirksamkeitsvoraussetzung fest. Danach muss das Mitbestimmungsrecht Beachtung finden, bevor der Arbeitnehmer in sozialen Angelegenheiten verpflichtet werden kann.