Ist eine nicht ordentliche Kündigung gegen ein Betriebsratsersatzmitglied möglich, wenn dieses gegen ein betriebsinternes Rauchverbot verstößt? Welche Anforderungen sind im Hinblick auf Abmahnungen zu stellen?
Grundsätzlich unterfallen Betriebsratsersatzmitglieder dem besonderen Kündigungsschutz gem. § 15 I 1 KSchG i.V. mit § 103 I BetrVG solange sie ein Mietglied vertreten. Danach greift der Kündigungsschutz des Satzes 2.
Ein wichtiger Grund kann in dem Verstoß gegen das Rauchverbot in einem Betrieb mit leicht entflammbaren Stoffen oder Produktionen vorliegen.